A. Der 1952 geborene A.____ ist bei der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) als Nichterwerbstätiger gemeldet. Mit Verfügung vom 8. Juli 2014 setzte die Ausgleichskasse die persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge von A.____ für die Beitragsperiode vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 fest, wobei sie dem Versicherten ausgehend vom Mindestbeitrag von Fr. 475.-- und unter Anrechnung eines geleisteten Beitrags aus Erwerbstätigkeit von Fr. 10.10 im Ergebnis persönliche Beiträge in der Höhe von Fr. 464.90 sowie Verwaltungskosten von Fr. 22.80 in Rechnung stellte.