Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht vom 6. Januar 2016 (710 15 173 / 01) ____________________________________________________________________ Alters- und Hinterlassenenversicherung Die Ausgleichskasse kann auf eine rechtskräftige Beitragsverfügung zurückkommen, wenn die Voraussetzungen für eine prozessuale Revision oder eine Wiedererwägung der Verfügung erfüllt sind Besetzung Präsident Andreas Brunner, Gerichtsschreiber Markus Schäfer Parteien A.____, Beschwerdeführer gegen