Aufgrund der finanziellen Situation der Gesellschaft konnte realistischerweise auch nicht mehr mit der Beschaffung eines Kredites gerechnet werden. Anhaltspunkte dafür, dass sich finanzielle Situation bzw. die Liquidität der AG in absehbarer Zeit verbessern könnte, sind nicht zu erkennen. Die Gesellschaft wurde damit im Verlauf des Jahres 2011 faktisch zahlungsunfähig, was sich letztlich auch in den stockenden Beitragszahlungen an die Beschwerdegegnerin äussert. War die D.__