Demgegenüber lassen bloss vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten die Gesellschaft noch nicht als zahlungsunfähig erscheinen. Die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit beruht auf einem aufgrund der Zahlungsgewohnheiten einer Gesellschaft ge- Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht wonnenen Gesamteindruck (Urteil des Bundesgerichts vom 19. November 2014, 5A_606/2014, E. 3.1; vgl. zum Ganzen auch: OLIVER KÄLIN, Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit, Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht [ZZZ] 2014/2015, S. 138).