Die Liquidität sei bei den ausstehenden Sozialversicherungbeiträgen kein grosses Thema gewesen, da Abzahlungsverträge bestanden hätten. Er sei bisher davon ausgegangen, dass die Lohnmeldungen und die notwendige Anpassung der Akontobeiträge in den Aufgabenbereich der Auskunftsperson fielen. Er und die Buchhalterin sowie eine Drittperson seien jedenfalls für Lohnfragen zuständig gewesen. Der Beschwerdeführer sei an den meisten Sitzungen dabei gewesen; entschieden habe aber jeweils H.____ als dominante Figur im Unternehmen. Mit der Zeit habe es auch immer weniger Sitzungen gegeben.