Nach Erhalt der Jahresrechnung für die Lohnbeiträge des Jahres 2011 (Nachforderung) erhöhte sich der Ausstand der Arbeitgeberin von Fr. 51‘181.65 auf Fr. 130‘688.25. Nach dem Ausgeführten kann festgestellt werden, dass der der Beschwerdegegnerin verbleibende Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Verhalten der ehemaligen D.____ AG im Jahr 2011 zurückzuführen ist. In diesem Jahr war der Beschwerdeführer indessen nicht formelles Organ, da er per 3. Dezember 2010 aus dem Verwaltungsrat ausgetreten ist (Protokoll über die ausserordentliche Generalversammlung der D.____ AG vom 14. Dezember 2010, Konkursakten, Lasche 4, Dokument 18).