6.2 Gemäss Kontokorrentauszug der Beschwerdegegnerin vom 1. Januar 2009 bis 10. Juli 2014 wies die C.____ AG (vormals: D.____ AG) ab Januar 2009 Beitragsausstände auf. Indessen wurden diese auch immer wieder beglichen. Ein deutlicher Anstieg der Ausstände ist im Jahr 2011 erkennbar, als die Akontobeiträge nicht mehr (vollständig) bezahlt wurden und auch Einzahlungen betreffend die bestehenden Ausstände seltener wurden. Nach Erhalt der Jahresrechnung für die Lohnbeiträge des Jahres 2011 (Nachforderung) erhöhte sich der Ausstand der Arbeitgeberin von Fr. 51‘181.65 auf Fr. 130‘688.25.