F. Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung wurden der Beschwerdeführer sowie der Beigeladene befragt und E.____, der von März 2011 bis Juli 2011 verantwortlicher Mitarbeiter der Bereiche Finanzen und Administration bei der ehemaligen D.____ AG war, wurde als Auskunftsperson einvernommen. Die Beschwerdegegnerin teilte dem Kantonsgericht anlässlich der Hauptverhandlung mit, dass sich der geltend gemachte Schadenersatz nach einer Zahlung durch einen weiteren ehemaligen Verwaltungsrat auf Fr. 74‘874.65 reduziert habe. Im Übrigen hielten die Parteien und der Beigeladene an ihren Anträgen und Begründungen fest.