Zur Begründung führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass er die C.____ AG zwar mitgegründet habe, indessen per 7. März 2011 seine Aktien verkauft und noch vor Entstehung des Schadens der Beschwerdegegnerin aus dem Verwaltungsrat ausgetreten sei. In der Folge sei er von der Aktiengesellschaft als Mitarbeiter im Aussendienst angestellt worden. Er habe im Organigramm des Unternehmens eine untergeordnete Stellung eingenommen und auf das Rechnungswesen keinen Einfluss mehr gehabt. Als er im Januar 2012 die Aktien des Unternehmens übernommen habe, sei ihm zwar mitgeteilt worden, dass die Gesellschaft Liquiditätsprobleme und zu viel Personal habe.