Mit Verfügung vom 11. Juli 2014 forderte die Ausgleichskasse vom Gesellschafter und Verwaltungsrat A.____ Schadenersatz in der Höhe von Fr. 118‘622.10 für ausstehende AHV/IV/EO/ALV-Beiträge in den Jahren 2009 bis 2014 wobei sie nachträgliche Gutschriften berücksichtigte. Daran hielt sie auf Einsprache von A.____, vertreten durch Rechtsanwalt Richard Kottmann, hin mit Entscheid vom 26. November 2014 fest.