1172 WSN ist nach Vornahme dieser Aufrechnung auf 100 % vom so errechneten Einkommen der Zins vom im Betrieb investierten Eigenkapital abzuziehen. Nach Vornahme dieses Abzuges ergibt sich gemäss Randziffer 1175 WSN das massgebliche Erwerbseinkommen, welches für die Berechnung des Beitrages auf die nächsten 100 Franken abzurunden ist (Art. 8 Abs. 1 AHVG).