A. Mit Verfügung vom 20. Januar 2015 setzte die Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) die persönlichen Beiträge von A.____ für die Beitragsperiode vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 auf Fr. 8‘419.20 fest. Zudem erhob die Ausgleichskasse in dieser Verfügung vom Versicherten für die genannte Periode Verwaltungskosten in der Höhe von Fr. 210.40 sowie Beiträge an die Familienausgleichskasse im Umfang von Fr. 1‘215.20. Die Berechnung dieser Beiträge stützte sich auf eine Meldung der Steuerverwaltung Basel- Landschaft vom 16. Januar 2015 über die Veranlagung der direkten Bundessteuer in Bezug auf das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.