Ab diesem Zeitpunkt schied der Beigeladene aus dem operativen Bereich des Betriebes aus. Weiter ist zu beachten, dass der Lohn des Beigeladenen in den Jahren 2009 und 2010 um circa 20% tiefer lag als noch im Jahr 2008. So erzielte er im Jahr 2008 ein Einkommen von Fr. 182‘000.--. Im Jahr 2009 wurde ihm noch ein Betrag von Fr. 143‘000.-- bzw. 78,6% des Vorjahreslohns und im Jahr 2010 ein solcher von Fr. 146‘000.-- bzw. 80,21% des im Jahr 2008 bezogenen Lohnes ausbezahlt.