Unter diesen Umständen sah sich die Ausgleichskasse gezwungen, die Angemessenheit der Dividende in Relation zum effektiven wirtschaftlichen Wert der Beteiligungsrechte unter Berücksichtigung des durch die Steuerbehörden ermittelten Steuerwerts zu bemessen. Der Beigeladene habe 100% der Namenaktien besessen und deren kantonaler Bruttosteuerwert habe im Jahr 2009 Fr. 17‘568.-- und im Jahr 2010 Fr. 15‘330.-- pro Aktie betragen. Gestützt auf diese Angaben habe die Dividende im Jahr 2009 39.84% und im Jahr 2010 10.60% des Eigenkapitalertrags ausgemacht.