C. Nachdem die Ausgleichskasse dem Beschwerdeführer die Akteneinsicht gewährt hat, machte er mit Schreiben vom 13. März 2014 geltend, dass er im Gesuch noch zwei weitere Ärzte angegeben habe. Er ersuche deshalb, den Anspruch auf Hilflosenentschädigung ergänzend gemäss den Unterlagen zu prüfen. Der Beschwerdeführer teilte ferner mit, dass er nicht mehr von Dr. med. B.____, sondern von Dr. med. C.____ psychiatrisch betreut werde. D. In ihrer Vernehmlassung vom 21. März 2014 beantragte die Ausgleichskasse die Abweisung der Beschwerde.