B. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob A.____ am 24. Februar 2014 beim Kantonsgericht Beschwerde. Darin machte er geltend, er widerrufe seinen Verzicht auf Versicherungsleistungen mit Wirkung für die Zukunft. Es könnte sich bei den Ergebnissen des Abklärungsberichts der Ausgleichskasse um eine Fehleinschätzung handeln, da nicht alle Unterlagen berücksichtigt worden seien. Er habe seinem Gesuch um Hilflosenentschädigung diverse ärztliche Berichte und Arztzeugnisse beigelegt, welche einen Anspruch auf Hilflosenentschädigung begründen würden. Zudem ersuchte er um Akteneinsicht.