Am 14. Oktober 2013 stellte A.____ ein Gesuch um Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Er begründete dies damit, dass er bei der Pflege gesellschaftlicher Kontakte auf regelmässige Hilfe Dritter angewiesen sei, tagsüber dauernde medizinisch-pflegerische Hilfe benötige sowie tagsüber persönlich überwacht werden müsse. Mit Verfügung vom 10. Dezember 2013 lehnte die Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) gestützt auf ihre Abklärungen den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung ab. Die dagegen erhobene Einsprache zog A.____ mit Schreiben vom 24. Januar 2014 zurück. Dies bestätigte er nochmals mit Schreiben vom 31. Januar 2014.