A. Der 1945 geborene A.____ hat vom 1. Januar 1994 bis zum Erreichen des AHV-Alters eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) bezogen. Von März 2004 bis Ende Januar 2009 wurde ihm zudem eine Hilflosenentschädigung leichten Grades durch die IV- Stelle zugesprochen. Gegen die Aufhebung der Hilflosenentschädigung per Ende Januar 2009 hat A.____ Beschwerde an das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht (Kantonsgericht), erhoben, welche mit Urteil vom 8. Mai 2009 abgewiesen wurde. Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen.