4.2 Ausgehend von der Steuererklärung per 2008 ist der Beschwerdeführer als Liegenschaftshändler zu qualifizieren. Seine Ehefrau ist im Sekretariat der D.____ AG angestellt. Diese erbringt Dienstleistungen auf dem Immobiliensektor und steht seit Dezember 2007 vollumfänglich in der Verfügungsmacht des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau (vgl. Handelsregisterauszug des Kantons Basel-Landschaft vom 16. Juni 2011).