Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht Kaufantritt erfolgt im März 2002 (vgl. a.a.O., Kopie Kaufvertrag vom 22. November 2001, Beilage G zur Rekursbegründung an das Steuergericht des Kantons Basel-Landschaft vom 26. Oktober 2011). Seit dem Steuerjahr 2002 wurde diese Liegenschaft bis 2009 als Privatvermögen deklariert. Mit Schreiben vom 14. August 2009 teilte die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft dem Beschwerdeführer jedoch mit, dass die fragliche Liegenschaft aufgrund der steuerlichen Qualifikation des Beschwerdeführers als Liegenschaftshändler grundsätzlich dem Geschäftsvermögen zuzuordnen sei.