ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Steuermeldung ergeben (134 V 250 E. 3.3; 110 V 369 E. 2a und 83 E. 4 S. 86, 102 V 27 E. 3b mit Hinweisen, Urteile H 49/02 E. 5 und H 239/85 E. 2b). 4.1 Hintergrund der vorliegenden Streitigkeit bildet die steuerrechtliche Umqualifizierung der Liegenschaft C.____ in B.____ vom Privat- ins Geschäftsvermögen durch die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft. Nach Lage der beigezogenen Steuerakten ist diese Liegenschaft im Jahr 2001 von der Ehefrau des Beschwerdeführers käuflich erworben worden. Der