F. Anlässlich der Urteilsberatung vom 25. September 2014 beschloss das Kantonsgericht, den Fall auszustellen. Es zog in der Folge die Steuerakten des Beschwerdeführers für die Jahre 2008 bis 2013 zum Verfahren bei. Diese ergingen im März 2015, nachdem die Steuerverwaltung die vom Gericht einverlangten Akten zwecks einer Steuerrevision zunächst noch selbst benötigt hatte.