Betreff Verzugszins / Beiträge A. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2013 setzte die Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Kasse) für die Beitragsperiode 2008 einen persönlichen Beitrag für A.____ in der Höhe von CHF 9‘545.40 fest. Im Weiteren führte sie eine Differenzabrechnung mit den von ihr bereits fakturierten Beiträgen durch und forderte gegenüber dem Versicherten seit dem 1. Januar 2010 laufende Verzugszinsen auf Beiträge von CHF 9‘545.40 im Umfang von CHF 1‘744.70 ein. Daran hielt sie mit Einspracheentscheid vom 23. Januar 2014 fest.