Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht Protokoll, dass die Beschwerdeführerin ab dem Jahr 2006 an den Sitzungen teilgenommen habe, an denen auch die Ausstände thematisiert worden seien. Diese Aussagen lassen sich mit der hier zu beurteilenden Betriebsstruktur der Konkursitin vereinbaren. Demgegenüber könnte man sich das von der Beschwerdeführerin in der Beschwerde dargestellte Szenario theoretisch für einen grösseren Betrieb, eine viel kürzere Dauer der Geschäftsführung sowie mit manipulierten Buchhaltungsunterlagen vorstellen.