C. In ihrer Vernehmlassung vom 11. Dezember 2014 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. D. Mit Verfügung vom 6. Mai 2015 wurden B.____ und C.____, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Donald Stückelberger, zum Beschwerdeverfahren beigeladen und es wurde ihnen das rechtliche Gehör gewährt. Mit Eingabe vom 8. Juli 2015 reichten die Beigeladenen eine Stellungnahme ein und beantragten unter o/e-Kostenfolge die Abweisung des Rechtsbegehrens Ziff. 1 der Beschwerdeführerin; in Bezug auf die Rechtsbegehren Ziff. 2 bis 4 verzichteten sie auf eine Stellungnahme.