3. Die Ausgleichskasse Basel-Landschaft hat der Beschwerdeführerin eine reduzierte Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 937.30 (inkl. Auslagen und 8 % Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Mitteilung an Parteien Bundesamt für Sozialversicherungen Vizepräsident Gerichtsschreiberin Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht