Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demgemäss wird e r k a n n t : ://: 1. Die Beschwerde wird insofern teilweise gutgeheissen, als in Abänderung des angefochtenen Einspracheentscheides vom 11. August 2014 die Schadenersatzforderung der Ausgleichskasse Basel-Landschaft in der Höhe von Fr. 36‘384.30 auf Fr. 29‘554.10 reduziert wird. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.