So blieb die B.____ GmbH lediglich diesen letzten Monatsbeitrag vor der Konkurseröffnung schuldig. Auch wenn der Beschwerdeführerin gestützt auf die vorstehenden Ausführungen für das Jahr 2010 eine Verletzung der Meldepflicht vorgeworfen werden muss, steht aufgrund der vorliegenden Akten fest, dass die der B.____ gestellten Akontorech-