9.3 Am 16. Februar 2011 wurde über die B.____ GmbH der Konkurs eröffnet. Der offen gebliebene Akontobeitrag für Januar 2011 in der Höhe von Fr. 6‘786.65 wurde aufgrund von Art. 34 Abs. 3 AHVV am 10. Februar 2011 fällig, womit die Zahlungsfrist noch vor Konkurseröffnung am 16. Februar 2011 abgelaufen ist. Dabei handelt es sich aber um eine nur kurze Dauer des Beitragsausstandes. So blieb die B.____ GmbH lediglich diesen letzten Monatsbeitrag vor der Konkurseröffnung schuldig.