Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht der Publikationszeitpunkt der Konkurseinstellung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) massgeblich ist (BGE 126 V 445 E. 3c). 2.3 Der Konkurs über die B.____ GmbH wurde am 16. Februar 2011 eröffnet. Am 23. Februar 2012 wurde das Verfahren mangels Aktiven eingestellt. Die Ausgleichskasse erliess am 26. Juni 2012 gegenüber der Beschwerdeführerin eine Schadenersatzverfügung, womit sie die zweijährige Frist des hier anwendbaren Art. 52 Abs. 3 AHVG gewahrt hat.