Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht vom 10. Dezember 2015 (710 14 283 / 326) ____________________________________________________________________ Alters- und Hinterlassenenversicherung Schadenersatzverfahren nach Art. 52 AHVG; Haftung der Geschäftsführerin einer GmbH grundsätzlich zu Recht bejaht; Genügend substanziierte Schadenersatzforderung; Qualifiziertes Verschulden ausschliesslich für den Schaden verneint, der aufgrund des nicht bezahlten Akontobeitrags im letzten Monat vor der Konkurseröffnung entstandenen ist