GmbH wurde am 6. Februar 2013 eröffnet. Mit Verfügung vom 13. Februar 2014 wurde das Konkursverfahren als geschlossen erklärt. Dieser Beschluss wurde am 17. Februar 2014 im SHAB veröffentlicht. Am 14. Februar 2014 stellte das Konkursamt der Beschwerdegegnerin die Verlustscheine 1816 und 1817 zu. Indem die Ausgleichskasse am 7. April 2014 gegenüber dem Beschwerdeführer die Schadenersatzverfügung erliess, hat sie die zweijährige Frist des hier anwendbaren Art. 52 Abs. 3 AHVG gewahrt. Die streitgegenständliche Forderung ist somit nicht verjährt. 12. Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen ergibt sich zusammenfassend, dass die Voraussetzungen für die Leistung von Schadenersatz erfüllt sind.