Er habe damals ernsthaft und mit sachlichen Gründen davon ausgehen dürfen, dass damit das Überleben der D.____ GmbH gewährleistet werde. Hätte er das Unternehmen während längerer Zeit bewusst auf Kosten der Sozialversicherungen geführt, hätte er wohl kaum seine Pensionskassengelder investiert. Bei einer Investition von nahezu einer halben Million Franken habe er in guten Treuen davon ausgehen dürfen, dass die Beitragslücken in Kürze beglichen würden. C. In ihrer Vernehmlassung vom 1. Oktober 2014 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. D. Mit Eingabe vom 12. November 2014 teilte Rechtsanwalt Dr. Donald