_ als geschlossen erklärt und die Gesellschaft von Amtes wegen gelöscht. Am 14. Februar 2014 stellte das Konkursamt der Ausgleichskasse zwei Verlustscheine über insgesamt Fr. 456‘081.60 aus. Die Forderungen wurden von der D.____ GmbH, nachfolgend auch Konkursitin genannt, nicht bestritten. Mit Verfügung vom 7. April 2014 forderte die Ausgleichskasse vom Vorsitzenden der Geschäftsführer der D.____ GmbH, A.____, Schadenersatz in der Höhe von Fr. 456‘081.60 für entgangene Sozialversicherungsbeiträge einschliesslich Verwaltungskosten, Mahngebühren, Betreibungskosten und Verzugszinsen.