Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2010, als die Ausstände von Fr. 30‘000.-- auf Fr. 100‘000.-- hochgeschnellt seien, Kenntnis des Schadens habe können. Ab diesem Zeitpunkt hätte sie davon ausgehen müssen, dass die Ausstände nicht beglichen werden können. Sie hätte also nicht die Ausstellung der Konkursverlustscheine abwarten dürfen. Daher laufe die zweijährige Verjährungsfrist ab dem 10. Februar 2010.