Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht F. Mit Verfügung vom 6. Mai 2015 wurden C.____, ebenfalls vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Donald Stückelberger, und B.____, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Carlo Bertossa, zum Beschwerdeverfahren beigeladen und es wurde ihnen das rechtliche Gehör gewährt. Mit Eingabe vom 4. Juni 2015 verzichtete die Beigeladene B.____ auf eine inhaltliche Stellungnahme und hielt fest, dass die Vorbringen der anderen Beschwerdeführer ihre Auffassung vollumfänglich bestätigen würden. Mit Eingabe vom 8. Juli 2015 verzichtete der Beigeladene C.____ auf eine Stellungnahme.