Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen hat in seiner Honorarnote vom 22. Oktober 2014 für das vorliegende Verfahren einen Zeitaufwand von 13,75 Stunden sowie Auslagen von Fr. 49.70 geltend gemacht. Die detaillierte Abrechnung beinhaltet nun allerdings auch Bemühungen von 7,25 Stunden und Auslagen von Fr. 37.--, die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bis zum Erlass der angefochtenen Einspracheentscheide erbracht worden bzw. angefallen sind.