Diese Vorgehensweise hat auch die Ausgleichskasse Coiffure & Esthétique im vorliegenden Fall einzuhalten. Zu ergänzen bleibt, dass die Beschwerdeführerinnen im Rahmen dieser Neufestsetzung der Beiträge mitwirkungspflichtig sein werden, indem sie die Höhe der der Beigeladenen entrichteten Entgelte offenzulegen haben. 4.6 Aus dem Gesagten folgt zusammenfassend, dass die Beschwerde in dem Sinne gutzuheissen ist, als die Einspracheentscheide der Ausgleichskasse Coiffure & Esthétique vom