Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht lichkeiten, die Einrichtungen, das Material und die Behandlungsgegenstände zur Verfügung stellt. Auch der umschriebene Tätigkeitsbereich, der zahlreiche alltägliche Arbeiten wie Kundenbetreuung, Produkte-Beratung, Tagesabrechnung und Terminplanung sowie das Öffnen und Schliessen der Praxis umfasst, deckt sich mit den in einem typischen Anstellungsverhältnis anfallenden Aufgaben. Für eine selbständige Erwerbstätigkeit der Beigeladenen spricht, dass sich der Umfang des „Auftrags“ grundsätzlich aus der zeitlichen Verfügbarkeit der Beauftragten ergibt.