nen Einsprachen wies die Ausgleichskasse Coiffure & Esthétique mit drei Einspracheentscheiden vom 10. Juli 2014 ab. B. Gegen diese drei Einspracheentscheide erhob Advokat Dr. André Becht namens und im Auftrag von A.____ und der B.____ GmbH am 30. Juli 2014 Beschwerde beim Kantonsgericht, Abteilung Sozialversicherungsrecht (Kantonsgericht) mit dem Rechtsbegehren, die angefochtenen Einspracheentscheide seien aufzuheben. Eventualiter seien die jeweiligen Bruttoeinkommen und damit die entsprechenden Beiträge um mindestens 15 % oder nach Ermessen des Gerichts zu reduzieren; unter o/e-Kostenfolge.