Werkzeug und ein Firmenauto. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass er bedeutende Betriebsmittel oder Material wie z.B. Isolationen auf eigene Rechnung beschaffte. Gemäss den Aussagen der Auskunftspersonen führte der Beigeladene auch keine Arbeiten für Dritte aus. Zwar sei er von der G.____ einmal für einen Auftrag eingesetzt worden. Die Arbeit sei aber nicht im Namen und auf Rechnung der F.____ ausgeführt worden, sondern sei über die Beschwerdeführerin abgewickelt worden. Gleichermassen bestätigte der Beigeladene heute, dass er während der Zeit vom 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2012 nur für die A.____ tätig gewesen sei.