5.3.2 Es trifft zu, dass die Einträge im Handelsregister, im Telefonbuch sowie im Mehrwert- steuer-Register, die Verwendung von Geschäftspapieren mit eigenem Logo und der Abschluss von Versicherungen Hinweise für eine selbstständige Erwerbstätigkeit sind. Da es sich dabei jedoch lediglich um Hilfsmerkmale handelt, erlangen sie erst Bedeutung, wenn die Hauptmerkmale (Bestehen einer Betriebsorganisation und regelmässige Direktübernahme von Drittaufträgen) nicht eindeutig vorliegen (vgl. Urteil des Versicherungsgerichts Zürich vom 31. Oktober 2005, AB.2004.00082, E. 3.2; WML Rz. 4050).