F. Eine telefonische Erkundigung bei den Einwohnerdiensten X.____ ergab, dass der Beigeladene wieder an der Wohnadresse seiner inzwischen geschiedenen Ehefrau am Y.____weg angemeldet sei. Mit Verfügung vom 24. September 2015 wurde der Fall erneut dem Präsidium zur Beurteilung überwiesen und die Durchführung einer Parteiverhandlung angeordnet. Obwohl dem Beigeladenen die Vorladung zur Parteiverhandlung vom 15. April 2016 zugestellt werden konnte, erschien er am betreffenden Tag nicht. In der Folge wurde als neuer Termin für eine Parteiverhandlung der 17. Juni 2016 festgesetzt.