O., Ziffer 833 und 843 der Veranlagungsverfügung). Nichts anderes ergibt sich aus den Details zur Veranlagungsverfügung der Folgejahre, wonach die fragliche Liegenschaft offensichtlich stets als geschäftlicher Vermögenswert taxiert worden war (vgl. a.a.O., Jahre 2008 bis 2010, jeweils Ziffern 833 und 843). Erst für das Jahr 2012 wurde die Liegenschaft nach Aufgabe der Gastwirtschaft im Jahre 2011 wieder als Privatvermögen qualifiziert (vgl. Details zur Veranlagungsverfügung Staatssteuer 2012 definitiv vom 22. August 2013, Ziffern 831 und 841).