Ebenfalls hält der im Deklarationsformular angegebene Wertzuwachsgewinn einer näheren Überprüfung stand: Dieser Wertzuwachsgewinn resultiert aus dem Überführungswert der fraglichen Liegenschaft im Zeitpunkt der Liquidation im Umfang von Fr. 701‘000.— abzüglich Anlagekosten von Fr. 205‘070.—. Der Überführungswert von Fr. 701‘000.— wiederum basiert auf einer Verkehrswertschätzung der Steuerverwaltung vom 24. Oktober 2012, wovon die Katasterwerte für das fragliche Gebäude im Umfang von Fr. 202‘810.— sowie für den Bodenwert im Umfang von Fr. 2‘260.— (total Fr. 205‘070.—) in Abzug gebracht worden sind.