2.4 Bei der Überführung von Geschäftsvermögen ins Privatvermögen wird bei der direkten Bundessteuer diese sogenannte Verwertung zum Anlass genommen, um über stille Reserven abzurechnen. Wenn eine steuerpflichtige Person ihre selbstständige Erwerbstätigkeit aufgibt, hat grundsätzlich die Kapitalgewinnbesteuerung infolge Privatentnahme zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich erklärt wird, man wolle die Aktiven des Geschäftsvermögens im Rahmen