Die einfachste Lösung wäre, wenn die Steuerverwaltung trotz rechtskräftiger Steuerveranlagung ein Rektifikat vornehmen würde. Der in Rechnung gestellte Betrag könne schlichtweg nicht bezahlt werden. E. Mit Vernehmlassung vom 18. März 2014 schloss die Kasse auf Abweisung der Beschwerde. Aufgrund der eingereichten Unterlagen könne die Kasse weder Richtigkeit noch Unrichtigkeit der steuerlichen Überführung der fraglichen Liegenschaft vom Geschäfts- in das Privatvermögen der Versicherten beurteilen. Die in der Beschwerde aufgeworfenen Fragen seien von der Steuerverwaltung zu beantworten.