_, am 6. Dezember 2013 erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 17. Dezember 2013 ab. B. Nachdem sich die Kasse in der Folge noch einmal mit der kantonalen Steuerverwaltung in Verbindung gesetzt und eine weitere Steuermeldung vom 23. Oktober 2013 erhalten hatte, zog sie ihre Verfügung vom 27. November 2013 am 6. Januar 2014 in Wiedererwägung und setzte die persönlichen Beiträge der Versicherten auf Fr. 47‘320.60 fest. Hintergrund bildete der Umstand, dass auf der neuerlichen Steuermeldung der Steuerverwaltung ein Liquidationsgewinn infolge Überführung der Geschäftsliegenschaft in das Privatvermögen von A.__