5.4 Die Beschwerde ist demnach teilweise gutzuheissen und die Angelegenheit wird an die Kasse zurückgewiesen, damit sie eine berichtigte Rückforderungsverfügung erlässt. Die rückwirkende Korrektur der Hilflosenentschädigung erscheint nichts desto trotz unbefriedigend in Kenntnis, dass sich die Ehefrau sehr bald nach Heimeintritt ihres Ehemannes noch einmal erkundigte, ob die Höhe der Hilflosenentschädigung wirklich korrekt sei und die Kasse ihr die Richtigkeit ausdrücklich betätigte. Dieser Umstand wird aber gegebenenfalls im Erlassverfahren im Rahmen der Prüfung des guten Glaubens von Bedeutung sein.