Dies hat sie auch getan und mit Schreiben vom 5. August 2010 explizit die Besitzstandsgarantie nach Heimeintritt bestätigt und damit auch die unveränderte Höhe der Hilflosenentschädigung. Die Kasse hätte spätestens bei dieser Kontrolle erkennen müssen, dass sie es versäumt hatte, die Hilflosenentschädigung per April 2010 anzupassen. Folglich begann die einjährige Verwirkungsfrist am 5. August 2010 zu laufen. Die Seite 4 erst mit Verfügung vom 23. Oktober 2013 geltend gemachte Rückforderung ist damit verwirkt, soweit die einzelnen Auszahlungen weiter als ein Jahr zurückliegen (vgl. E. 4.2).